Schmidt & Benz
Ihre KFZ-Sachverständigen
Als GTÜ-Vertragspartner sind wir im amtlichen Bereich seit vielen Jahren Wettbewerber von TÜV und DEKRA und setzen im Namen und auf Rechnung der GTÜ amtliche Prüfungen sowie z. B. die Hauptuntersuchung inkl. „AU“ für Sie um.
Das Team von Schmidt & Benz steht Ihnen seit über 20 Jahren als KFZ-Sachverständige zur Verfügung. Gern können Sie uns telefonisch oder vor Ort auf Ihre Wünsche, Probleme oder Fragen ansprechen. Wir beraten Sie gern.
Prüfstelle
Prüfstelle
Prüfstelle
Prüfstelle
Prüfstützpunkt
Amtliche Dienstleistungen
Hauptuntersuchung
- Fahrzeugschein
Die Abgasuntersuchung ist Bestandteil der Hauptuntersuchung.
Oldtimer-Gutachten
- Fahrzeugschein
- ggf. Historie zum Fahrzeug
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Änderungsabnahme
Bitte mitbringen:
- Fahrzeugschein
- bereits montierte Teile
- Teilegenehmigung (Bsp. Teilegutachten)
Gern beraten wir Sie im Vorfeld.
Einzelbetriebserlaubnis
Bitte kontaktieren Sie und vorab, wir beraten Sie gern und vereinbaren einen Termin für Ihre Einzelbetriebserlaubnis.
Sachverständige Dienstleistungen
ADAC Prüfdienst
- Fahrzeugschein
- ADAC Mitgliedskarte
Sonstiges
- UVV-Prüfungen
- Feinstaubplaketten
- Gebrauchtwagen-Untersuchungen
Bootsuntersuchung
Unfallgutachten
- Fahrzeugschein
- Versicherungsdaten des Unfallgegners
Camping-Gas-Prüfung
- Fahrzeugschein
- Nachweisheft der Gasanlage
- Betriebsfähige Gasanlage
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Fahrzeug-Bewertung
- Fahrzeugschein
- ggf. Historie des Fahrzeugs
Technische Gutachten
- Fahrzeugschein
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Prüfstelle Pößneck
Naßäckerstrasse 5
07381 Pößneck
Telefon: 03647 – 412770
Telefax: 03647 – 412787
poessneck@schmidt-benz.de
Öffnungszeiten:
Mo-Fr | 8.00-17.00 Uhr |
Sa | 8.00-12.00 Uhr |
- Hauptuntersuchung (nach §29 StVZO)
- Änderungsabnahmen (nach §19 Abs. (3) StVZO)
Weitere Leistungen
- Schadensgutachten (nach Verkehrsunfällen)
- Fahrzeugbewertungen (nach DAT)
- Technische Gutachten
- Fahrzeugbewertungen (nach DAT)
- Überprüfung von Hebebühnen, Sektional- und Rolltoren (nach UVV/VBG)
- ADAC – Prüfdienst
- Gebrauchtwagenuntersuchungen und Zustandsbericht
(nach dem System der GTÜ) - Erstellung eines Prüfprotokolls für Boote entsprechend der Verordnung des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis für die Nutzung der Hohenwarte- und Bleilochtalsperre
Alle Leistungen gelten für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht
von bis zu 7,5 Tonnen.
Prüfstelle Weimar
Landhausallee 2
99425 Weimar-Süßenborn
Telefon: 03643 – 50 39 10
Telefax: 03647 – 41 27 87
Öffnungszeiten:
Mo-Fr | 9.00-18.00 Uhr |
Sa | 9.00-12.00 Uhr |
- Hauptuntersuchung (nach §29 StVZO)
- Änderungsabnahmen (nach §19 Abs. (3) StVZO)
Weitere Leistungen
- Schadensgutachten (nach Verkehrsunfällen)
- Fahrzeugbewertungen (nach DAT)
- Technische Gutachten
- Fahrzeugbewertungen (nach DAT)
- Überprüfung von Hebebühnen, Sektional- und Rolltoren (nach UVV/VBG)
- ADAC – Prüfdienst
- Gebrauchtwagenuntersuchungen und Zustandsbericht
(nach dem System der GTÜ)
Alle Leistungen gelten für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht
von bis zu 7,5 Tonnen
Prüfstelle Gera
Theaterstrasse 32
07595 Gera
(im Innenhof der Tankstelle)
Telefon: 0365 – 80076 80
Telefax: 0365 – 80076 81
gera@sv-schmidt-partner.de
Öffnungszeiten:
Mo-Fr | 8.00-18.00 Uhr nach Vereinbarung |
- Hauptuntersuchung (nach §29 StVZO)
- Änderungsabnahmen (nach §19 Abs. (3) StVZO)
Weitere Leistungen
- Schadensgutachten (nach Verkehrsunfällen)
- Fahrzeugbewertungen (nach DAT)
- Technische Gutachten
- Fahrzeugbewertungen (nach DAT)
- Überprüfung von Hebebühnen, Sektional- und Rolltoren (nach UVV/VBG)
- ADAC – Prüfdienst
- Gebrauchtwagenuntersuchungen und Zustandsbericht
(nach dem System der GTÜ)
Alle Leistungen gelten für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht
von bis zu 7,5 Tonnen
Prüfstelle Zeulenroda
Triebeser Straße 7, 07937
Zeulenroda-Triebes
Telefon: 036628 – 974280
Telefax: 036628 – 974281
zeulenroda@schmidt-benz.de
Öffnungszeiten:
Mo-Fr | 9.00-18.00 Uhr |
Sa | 9.00-12.00 Uhr |
- Hauptuntersuchung (nach §29 StVZO)
- Änderungsabnahmen (nach §19 Abs. (3) StVZO)
Weitere Leistungen
- Schadensgutachten (nach Verkehrsunfällen)
- Fahrzeugbewertungen (nach DAT)
- Technische Gutachten
- Fahrzeugbewertungen (nach DAT)
- Überprüfung von Hebebühnen, Sektional- und Rolltoren (nach UVV/VBG)
- ADAC – Prüfdienst
- Gebrauchtwagenuntersuchungen und Zustandsbericht
(nach dem System der GTÜ) - Erstellung eines Prüfprotokolls für Boote entsprechend der Verordnung des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis für die Nutzung der Hohenwarte- und Bleilochtalsperre
Alle Leistungen gelten für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht
von bis zu 7,5 Tonnen.
FAQ
Was ist Inhalt der Hauptuntersuchung?
- Ausführung
- Zustand
- Funktion
- Wirkung
*Für spezielle Fahrzeuge weichen die Prüffristen ab.
Brauche ich einen Termin?
Während unserer Öffnungzeiten können Sie auch ohne Termin zur Hauptuntsuchung erscheinen. Ggf. kann es hier zu Wartezeiten kommen.
Wann muss ich zur Nachuntersuchung?
Wie lange darf ich die Frist zur Hauptuntersuchung überziehen?
Welche Schäden deckt die Teilkasko ab?
- Wildunfall
- Brandschaden
- Glasschaden
- Diebstahlschaden
- Sturmschaden (ab Windstärke 8)
- Hagelschaden
Was ist ein Haftpflichtschaden?
Welche Schäden deckt die Vollkasko ab?
- Bei einem selbstverschuldenten Wildunfall handelt es sich um einen Kaskoschaden.
Was sind meine Rechte bei einem unverschuldeten Unfall?
Ein Mietwagen steht Ihnen für die Dauer der Reparatur und darüber hinaus bei nicht fahrfähigen und nicht verkehrssicheren Fahrzeuge zu, sofern Sie keine Nutzungsausfallentschädigung beanspruchen.
Reparaturwerkstatt:
Sie dürfen die Unfallreparatur in einer Werkstatt Ihres Vertrauens durchführen lassen.
Rechtsanwalt:
Zur Durchsetzung Ihrer gesamten Ansprüche bei einem unverschuldetem Unfall haben Sie die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens einzuschalten. Die Kosten dafür sind Bestandteil des Gesamtschadens und müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.
Schmerzensgeld:
Haben Sie sich bei dem Unfall Verletzungen zugezogen, so haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Es ist aber unbedingt zu empfehlen, hierfür einen Rechtsanwalt einzuschalten, denn nur dieser kennt die Entschädigungssummen der einzelnen Verletzungsarten.
Sonstige Kosten:
Alle sonstigen Kosten in Verbindung mit dem Schadenereignis können Sie der gegnerischen Versicherung zur Regulierung vorlegen. Diese müssen allerdings mit Belegen nachgewiesen werden.