Schmidt & Benz
Ihre KFZ-Sachverständigen
Als GTÜ-Vertragspartner sind wir im amtlichen Bereich seit vielen Jahren Wettbewerber von TÜV und DEKRA und setzen im Namen und auf Rechnung der GTÜ amtliche Prüfungen sowie z. B. die Hauptuntersuchung inkl. „AU“ für Sie um.
Das Team von Schmidt & Benz steht Ihnen seit über 20 Jahren als KFZ-Sachverständige zur Verfügung. Gern können Sie uns telefonisch oder vor Ort auf Ihre Wünsche, Probleme oder Fragen ansprechen. Wir beraten Sie gern.
Prüfstelle
Prüfstelle
Prüfstelle
Prüfstelle
Prüfstützpunkt
Amtliche Dienstleistungen
Hauptuntersuchung
Bitte mitbringen:
- Fahrzeugschein
Oldtimer-Gutachten
Bitte mitbringen:
- Fahrzeugschein
- ggf. Historie zum Fahrzeug
Änderungsabnahme
Bitte mitbringen:
- Fahrzeugschein
- bereits montierte Teile
- Teilegenehmigung (Bsp. Teilegutachten)
Gern beraten wir Sie im Vorfeld.

Einzelbetriebserlaubnis
Bitte kontaktieren Sie und vorab, wir beraten Sie gern und vereinbaren einen Termin für Ihre Einzelbetriebserlaubnis.
Sachverständige Dienstleistungen
ADAC Prüfdienst
Bitte mitbringen:
- Fahrzeugschein
- ADAC Mitgliedskarte
Sonstiges
Unsere weiteren Leistungen:
- UVV-Prüfungen
- Feinstaubplaketten
- Gebrauchtwagen-Untersuchungen
Bootsuntersuchung
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Unfallgutachten
Bitte mitbringen:
- Fahrzeugschein
- Versicherungsdaten des Unfallgegners
Camping-Gas-Prüfung
Bitte mitbringen:
- Fahrzeugschein
- Nachweisheft der Gasanlage
- Betriebsfähige Gasanlage

Fahrzeug-Bewertung
Bitte mitbringen:
- Fahrzeugschein
- ggf. Historie des Fahrzeugs
Technische Gutachten
Bitte mitbringen:
- Fahrzeugschein
Prüfstelle Pößneck
Naßäckerstrasse 5
07381 Pößneck Telefon: 03647 – 412770 Telefax: 03647 – 412787 poessneck@schmidt-benz.de Öffnungszeiten:| Mo-Fr | 8.00-17.00 Uhr |
| Sa | 8.00-12.00 Uhr |
Als Vertragspartner der GTÜ
- Hauptuntersuchung (nach §29 StVZO)
- Änderungsabnahmen (nach §19 Abs. (3) StVZO)
- Schadensgutachten (nach Verkehrsunfällen)
- Fahrzeugbewertungen (nach DAT)
- Technische Gutachten
- Fahrzeugbewertungen (nach DAT)
- Überprüfung von Hebebühnen, Sektional- und Rolltoren (nach UVV/VBG)
- ADAC – Prüfdienst
- Gebrauchtwagenuntersuchungen und Zustandsbericht (nach dem System der GTÜ)
- Erstellung eines Prüfprotokolls für Boote entsprechend der Verordnung des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis für die Nutzung der Hohenwarte- und Bleilochtalsperre
Prüfstelle Weimar
Landhausallee 2 99425 Weimar-Süßenborn Telefon: 03643 – 50 39 10 Telefax: 03647 – 41 27 87 weimar@schmidt-benz.de Öffnungszeiten:| Mo-Fr | 9.00-18.00 Uhr |
| Sa | 9.00-12.00 Uhr |
Als Vertragspartner der GTÜ
- Hauptuntersuchung (nach §29 StVZO)
- Änderungsabnahmen (nach §19 Abs. (3) StVZO)
- Schadensgutachten (nach Verkehrsunfällen)
- Fahrzeugbewertungen (nach DAT)
- Technische Gutachten
- Fahrzeugbewertungen (nach DAT)
- Überprüfung von Hebebühnen, Sektional- und Rolltoren (nach UVV/VBG)
- ADAC – Prüfdienst
- Gebrauchtwagenuntersuchungen und Zustandsbericht (nach dem System der GTÜ)
Prüfstelle Gera
Theaterstrasse 32 07595 Gera (im Innenhof der Tankstelle) Telefon: 0365 – 80076 80 Telefax: 0365 – 80076 81 gera@sv-schmidt-partner.de Öffnungszeiten:| Mo-Fr | 8.00-18.00 Uhr nach Vereinbarung |
Als Vertragspartner der GTÜ
- Hauptuntersuchung (nach §29 StVZO)
- Änderungsabnahmen (nach §19 Abs. (3) StVZO)
- Schadensgutachten (nach Verkehrsunfällen)
- Fahrzeugbewertungen (nach DAT)
- Technische Gutachten
- Fahrzeugbewertungen (nach DAT)
- Überprüfung von Hebebühnen, Sektional- und Rolltoren (nach UVV/VBG)
- ADAC – Prüfdienst
- Gebrauchtwagenuntersuchungen und Zustandsbericht (nach dem System der GTÜ)
Prüfstelle Zeulenroda
Triebeser Straße 7, 07937 Zeulenroda-Triebes Telefon: 036628 – 974280 Telefax: 036628 – 974281 zeulenroda@schmidt-benz.de Öffnungszeiten:| Mo-Fr | 9.00-18.00 Uhr |
| Sa | 9.00-12.00 Uhr |
Als Vertragspartner der GTÜ
- Hauptuntersuchung (nach §29 StVZO)
- Änderungsabnahmen (nach §19 Abs. (3) StVZO)
- Schadensgutachten (nach Verkehrsunfällen)
- Fahrzeugbewertungen (nach DAT)
- Technische Gutachten
- Fahrzeugbewertungen (nach DAT)
- Überprüfung von Hebebühnen, Sektional- und Rolltoren (nach UVV/VBG)
- ADAC – Prüfdienst
- Gebrauchtwagenuntersuchungen und Zustandsbericht (nach dem System der GTÜ)
- Erstellung eines Prüfprotokolls für Boote entsprechend der Verordnung des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis für die Nutzung der Hohenwarte- und Bleilochtalsperre
FAQ
Was ist Inhalt der Hauptuntersuchung?
Bei Ihrem Fahrzeug ist eine Hauptuntersuchung aller zwei Jahre* notwendig. Bei dieser Untersuchung wird Ihr Fahrzeug auf folgende Kriterien untersucht.
- Ausführung
- Zustand
- Funktion
- Wirkung
Brauche ich einen Termin?
Gern können Sie einen Termin in einer unserer Prüfstellen vereinbaren.
Während unserer Öffnungzeiten können Sie auch ohne Termin zur Hauptuntsuchung erscheinen. Ggf. kann es hier zu Wartezeiten kommen.
Wann muss ich zur Nachuntersuchung?
Sollte Ihr Fahrzeug die Hauptuntersuchung nicht bei der ersten Vorführung bestehen, sind Sie in der Pflicht die Mängel unverzüglich zu beseitigen. Sie haben einen Monat Zeit um das Fahrzeug erneut bei uns vorzustellen. Sollten Sie diese Frist versäumen, ist eine erneute HU notwendig.
Wie lange darf ich die Frist zur Hauptuntersuchung überziehen?
Als Fahrzeughalter ist es Ihre Verpflichtung ihr Fahrzeug in regelmäßigen Abständen überprüfen zu lassen. Sollten Sie die Frist zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate überschreiten erhöht sich das Prüfentgelt um 20%. Ab dem Tag der durchgeführten Hauptuntersuchung läuft Ihre neue Frist (Eine Rückdatierung erfolgt nicht mehr).
Welche Schäden deckt die Teilkasko ab?
- Wildunfall
- Brandschaden
- Glasschaden
- Diebstahlschaden
- Sturmschaden (ab Windstärke 8)
- Hagelschaden
Was ist ein Haftpflichtschaden?
Vom Haftpflichtschaden spricht man, wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden. Der Unfallverursacher ist verpflichtet, dem Unfallopfer den Schaden zu ersetzen. Das Unfallopfer (Geschädigter) ist so zu stellen, als sei der Unfall nicht passiert. In diesem Fall tritt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers ein.
Welche Schäden deckt die Vollkasko ab?
- Bei einem selbstverschuldenten Wildunfall handelt es sich um einen Kaskoschaden.
Was sind meine Rechte bei einem unverschuldeten Unfall?
Mietwagen:
Ein Mietwagen steht Ihnen für die Dauer der Reparatur und darüber hinaus bei nicht fahrfähigen und nicht verkehrssicheren Fahrzeuge zu, sofern Sie keine Nutzungsausfallentschädigung beanspruchen.
Reparaturwerkstatt:
Sie dürfen die Unfallreparatur in einer Werkstatt Ihres Vertrauens durchführen lassen.
Rechtsanwalt:
Zur Durchsetzung Ihrer gesamten Ansprüche bei einem unverschuldetem Unfall haben Sie die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens einzuschalten. Die Kosten dafür sind Bestandteil des Gesamtschadens und müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.
Schmerzensgeld:
Haben Sie sich bei dem Unfall Verletzungen zugezogen, so haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Es ist aber unbedingt zu empfehlen, hierfür einen Rechtsanwalt einzuschalten, denn nur dieser kennt die Entschädigungssummen der einzelnen Verletzungsarten.
Sonstige Kosten:
Alle sonstigen Kosten in Verbindung mit dem Schadenereignis können Sie der gegnerischen Versicherung zur Regulierung vorlegen. Diese müssen allerdings mit Belegen nachgewiesen werden.
Preisliste
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