Unfallgutachten

Unfallgutachten in Thüringen — unabhängig und fachlich fundiert

Präzise dokumentiert, nachvollziehbar begründet und an 5 Standorten in Thüringen für Sie erreichbar.

Nach einem Verkehrsunfall zählt jedes Detail. Ein qualifiziertes Unfallgutachten sichert Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung und schafft eine belastbare Grundlage für die Schadensregulierung. Als unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro erstellen wir eine unabhängige und fachlich fundierte Grundlage für die Schadensregulierung.

Ihre Sicherheit: Qualifikation und Erfahrung

Unsere Unfallgutachten werden unter Verantwortung von Dipl.-Ing. (FH) Christian Benz erstellt — IfS-zertifizierter und von der Industrie- und Handelskammer Erfurt öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung.

Diese Qualifikation steht für eine besonders hohe fachliche Expertise und die Verpflichtung zu Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Sorgfalt. Seit über 20 Jahren vertrauen Privatpersonen, Versicherungen und Gerichte auf unsere Gutachten.

Ihre Vorteile

  • Unabhängig von Versicherungen — Wir dokumentieren Ihren Schaden vollständig, objektiv und nachvollziehbar
  • Nachvollziehbar dokumentiert — Jedes Gutachten enthält eine detaillierte Schadenkalkulation, Fotodokumentation und fachlich begründete Bewertung
  • Anerkannte Qualifikation — Öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die IHK Erfurt, IfS-Zertifizierung
  • Kurze Wege — 5 Standorte in Thüringen für schnelle Terminvergabe
  • Über 20 Jahre Erfahrung — Tausende Gutachten für Privatpersonen, Versicherungen und Gerichte

Was beinhaltet ein Unfallgutachten?

  • Vollständige Schadenfeststellung und Fotodokumentation
  • Reparaturkostenkalkulation auf Basis aktueller Herstellerdaten
  • Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts
  • Restwertermittlung
  • Wertminderung (merkantiler Minderwert), sofern die Voraussetzungen vorliegen
  • Nutzungsausfallentschädigung, sofern ein erstattungsfähiger Nutzungsausfall gegeben ist

Kostenübernahme durch die Versicherung

Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Gutachtenkosten in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen — vorausgesetzt, es handelt sich nicht um einen Bagatellschaden (die Grenze wird in der Praxis je nach Einzelfall häufig im Bereich von etwa 750 bis 1.000 EUR Reparaturkosten gesehen). Bei Mitverschulden erfolgt die Erstattung entsprechend der jeweiligen Haftungsquote.

Gleiches gilt für weitere Schadenspositionen wie Wertminderung oder Nutzungsausfall: Diese können im Gutachten berücksichtigt werden, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Einzelfall beraten wir Sie gerne vorab zu Ihren Ansprüchen.

Ablauf: In 4 Schritten zu Ihrem Gutachten

  1. Kontakt aufnehmen — Rufen Sie uns an oder kommen Sie direkt an einem unserer Standorte vorbei
  2. Fahrzeug begutachten — Wir dokumentieren alle Schäden messtechnisch und fotografisch
  3. Gutachten erstellen — Sie erhalten ein ausführliches, nachvollziehbar begründetes Gutachten, in der Regel innerhalb von 3 Werktagen
  4. Unterstützung bei der Abwicklung — Wir stehen Ihnen bei Rückfragen der Versicherung zur Seite

Unsere Standorte

Standort Telefon
Pößneck (Hauptsitz) 03647 412770
Weimar 03643 50 39 10
Gera 0365 8007682
Zeulenroda 036628 974280
Jena (Prüfstützpunkt) 03641 388100

Häufige Fragen

Muss ich den Gutachter der Versicherung nehmen?

Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall steht Ihnen das Recht zu, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Dieses Recht ist durch die ständige Rechtsprechung anerkannt.

Wer trägt die Kosten für das Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Gutachtenkosten in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen, sofern kein Bagatellschaden vorliegt. Bei Teilschuld richtet sich die Erstattung nach der Haftungsquote. Im Einzelfall beraten wir Sie gerne vorab.

Wie lange dauert die Erstellung?

In der Regel erhalten Sie Ihr Gutachten innerhalb von 3 Werktagen nach Besichtigung.

Was unterscheidet ein Gutachten von einem Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag beziffert nur die Reparaturkosten. Ein Sachverständigengutachten dokumentiert darüber hinaus Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Nutzungsausfall — und bildet damit eine erheblich umfangreichere Grundlage für Ihre Ansprüche.

Wird auch bei einem Bagatellschaden ein Gutachten erstellt?

Bei Schäden im Bagatellbereich (je nach Einzelfall etwa 750 bis 1.000 EUR Reparaturkosten) genügt der gegnerischen Versicherung in der Regel ein Kostenvoranschlag. Ob ein Gutachten sinnvoll ist, klären wir gerne im Vorgespräch.

Sprechen Sie uns an

Wir beraten Sie unverbindlich zu Ihrem Schadensfall — telefonisch oder persönlich an einem unserer Standorte.

Hauptsitz Pößneck: 03647 412770

Unter Verantwortung von Dipl.-Ing. (FH) Christian Benz
IfS-zertifizierter und von der Industrie- und Handelskammer Erfurt öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung.
Kfz-Sachverständigenbüro Schmidt & Benz GmbH — seit über 20 Jahren GTÜ-Vertragspartner in Thüringen.