Kurzantwort: Die Frist für die Hauptuntersuchung endet mit Ablauf des Monats, der auf der Prüfplakette oben steht. Bei Pkw sieht der Bußgeldkatalog bis zu zwei Monate Überziehung noch kein Bußgeld vor. Danach kostet es 15 bis 60 Euro, nach mehr als acht Monaten kommt ein Punkt in Flensburg dazu. Ab mehr als zwei Monaten wird außerdem die Hauptuntersuchung selbst um 20 Prozent teurer. Die neue Frist läuft ab dem Monat der Prüfung.
Von Christian Benz, Dipl.-Ing. (FH), Prüfingenieur. Stand: 31.10.2026
So lesen Sie die Prüfplakette
Die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen zeigt, wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist. Umgangssprachlich sprechen viele von der „TÜV-Plakette“. Gemeint ist die amtliche Prüfplakette der Hauptuntersuchung. Sie erhalten sie bei uns als Vertragspartner der GTÜ genauso.
- Jahr: Die Zahl in der Mitte nennt das Jahr, zum Beispiel 26 für 2026.
- Monat: Die Zahl, die bei richtig angebrachter Plakette ganz oben steht, nennt den Monat.
- Farbe: Jedes Jahr hat eine eigene Farbe. Die Farben wiederholen sich alle sechs Jahre.
Ein Beispiel: Steht oben die 3 und in der Mitte die 26, ist die Hauptuntersuchung bis Ende März 2026 fällig. Ist die Plakette verschmutzt oder schwer lesbar, hilft der Prüfbericht Ihrer letzten Hauptuntersuchung. Dort ist der Monat der nächsten Untersuchung vermerkt.
| Fällig im Jahr | Farbe der Plakette |
|---|---|
| 2026 | Blau |
| 2027 | Gelb |
| 2028 | Braun |
| 2029 | Rosa |
| 2030 | Grün |
| 2031 | Orange |
Prüfplakette abgelaufen: Ab wann droht ein Bußgeld?
Eine Schonfrist gibt es rechtlich nicht. Die Frist endet mit dem letzten Tag des Monats auf der Plakette. Ein Bußgeld sieht der Bußgeldkatalog bei Pkw aber erst vor, wenn die Frist um mehr als zwei Monate überschritten ist.
| Überziehung der Frist | Bußgeld bei Pkw |
|---|---|
| bis 2 Monate | kein Bußgeld |
| mehr als 2 bis 4 Monate | 15 Euro |
| mehr als 4 bis 8 Monate | 25 Euro |
| mehr als 8 Monate | 60 Euro und 1 Punkt |
Für andere Fahrzeugarten, etwa Fahrzeuge mit jährlicher Untersuchungspflicht, gelten andere Beträge.
Wird die Hauptuntersuchung teurer, wenn ich zu spät komme?
Ja, wenn die Frist um mehr als zwei Monate überschritten ist. Dann erhöht sich das Prüfentgelt um 20 Prozent. Bis zu zwei Monate nach Ablauf zahlen Sie den regulären Preis. Unsere aktuellen Preise finden Sie auf der Seite Hauptuntersuchung.
Ab wann läuft die neue Frist?
Die neue Frist beginnt mit dem Monat, in dem die Hauptuntersuchung durchgeführt wird. Eine verspätete Prüfung wird nicht auf den alten Termin zurückgerechnet. Ein Beispiel für einen Pkw: Die Plakette war im März 2026 fällig, die Hauptuntersuchung findet im Juni 2026 statt. Die neue Plakette zeigt dann Juni 2028.
Darf ich mit abgelaufener Plakette weiterfahren?
Ihr Fahrzeug bleibt zugelassen. Wer mit abgelaufener Plakette fährt, begeht aber eine Ordnungswidrigkeit, die bei einer Kontrolle nach den oben genannten Sätzen geahndet wird. Liegt die Frist lange zurück, kann die Zulassungsbehörde die Untersuchung anordnen und, wenn sie nicht erfolgt, den Betrieb des Fahrzeugs untersagen.
Allein wegen der abgelaufenen Plakette entfällt der Versicherungsschutz nicht. Verursacht aber ein technischer Mangel einen Unfall, kann die Versicherung Leistungen kürzen oder Geld zurückfordern. Ein verkehrssicheres Fahrzeug ist deshalb wichtiger als das Datum auf der Plakette.
Was passiert, wenn bei der Hauptuntersuchung Mängel gefunden werden?
Bei geringen Mängeln erhalten Sie die Plakette, sollten die Mängel aber zeitnah beheben. Bei erheblichen Mängeln gibt es keine Plakette. Sie haben dann einen Monat Zeit, die Mängel zu beseitigen und das Fahrzeug erneut vorzustellen. Versäumen Sie diese Frist, ist eine erneute Hauptuntersuchung notwendig. Welche Mängel am häufigsten vorkommen und wie Sie sich vorbereiten, lesen Sie in unserem Beitrag Die häufigsten Mängel bei der Hauptuntersuchung.
Wie oft muss mein Fahrzeug zur Hauptuntersuchung?
Für Pkw gilt: Die erste Hauptuntersuchung ist drei Jahre nach der Erstzulassung fällig, danach alle zwei Jahre. Für andere Fahrzeuge wie Krafträder, Anhänger, Wohnmobile oder Lkw gelten eigene Fristen. Wir prüfen Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen und sagen Ihnen gern, wann Ihr Fahrzeug fällig ist.
Aus meiner Praxis: Viele Halter bemerken erst bei einer Kontrolle oder beim Werkstattbesuch, dass die Plakette abgelaufen ist. Ein kurzer Blick auf das hintere Kennzeichen und eine Erinnerung im Kalender ersparen Bußgeld und Aufschlag.
Hauptuntersuchung in Thüringen
Die Hauptuntersuchung mit Abgasuntersuchung führen wir als Vertragspartner der GTÜ an sechs Standorten durch. In unseren Prüfstellen Pößneck, Weimar und Zeulenroda-Triebes können Sie während der Öffnungszeiten auch ohne Termin zur Hauptuntersuchung kommen, dabei kann es zu Wartezeiten kommen. In Gera empfehlen wir einen Termin, den Sie bitte telefonisch vereinbaren. In den Prüfstützpunkten Jena und Saalfeld vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Für Pößneck, Weimar, Zeulenroda-Triebes, Jena und Saalfeld können Sie Ihren Termin auch online buchen.
Ablauf, Preise und häufige Fragen finden Sie auf der Seite Hauptuntersuchung in Thüringen.
Hinweis: Die Angaben zu Bußgeldern geben den Stand Oktober 2026 wieder und gelten für Pkw. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Bußgeldkatalog.